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 Zum Vergleich: bei meiner Musterkollektion handelt es sich um die Veränderung unseres Tabbert DaVinci 450 TD. 

 

Links sehen Sie die original Polster, im Anschluss folgen die drei Farbkombinationen der von mir angebotenen Polster Bezüge.....

Stoffkombination:

Kunstleder und strukturierter Polsterstoff

Pflegeleicht und strapazierfähig!

Farbkombination: creme/grau

Farbkombination: Kunstleder creme/Strukturstoff grau, Natur

Diese helle   eignet sich besonders bei dunklen Möbeln. Helle Stoffe neigen dazu Jeansfarbstoffe anzunehmen, Jeansträger sollten eine andere Farbkombination wählen.

Farbkombination: braun/natur

Farbkombination: Kunstleder braun/Strukturstoff braun, natur

Für alle,  die eine erdige Farbgestaltung lieben. Die Brauntöne bringen Ruhe in den Wohnraum. Mein Tipp, farbige Kissen und Accessoires als Farbtupfer verwenden.

Farbkombination: stein/grau/braun

Farbkombination: Kunstleder stein/Strukturstoff grau, braun

Der kühlere Steinton bringt eine natürliche Farbspannung zu den Holzmöbeln. Im Strukturstoff stellen kleine braune Farbnuancen eine Verbindung zum Holzton her.

So funktioniert es:

Meine Bezüge sind auf 2 Seiten mit Reißverschluss genäht und lassen sich dadurch sehr einfach beziehen.

Zum Preis:

<<<In den meisten Fällen handelt es sich um eine solche Rundsitzgruppe. 

Bei einem Schenkelmaß bis: links/mitte/rechts von 130/200/130 cm  kosten die Bezüge inclusive Stoff und Anfertigung, bei Abholung:

 

ab 690,00 €

 

Andere Maße? Andere Polsterform?  Bitte um Kontaktaufnahme!

Nicht ohne Sie! Für die Anfertigung brauche ich Maße. Sie erhalten von mir eine genaue Bemaßungsvorlage. 

Sie wohnen bei mir in der Nähe? Bringen Sie mir Ihre Polster, ich messe dann für Sie  und beziehe Ihre Polster mit den neuen Bezügen. 

Beides kommt für Sie nicht in Frage? Dann nehmen Sie die alten Bezüge ab und senden Sie mir diese mit einer KOMPLETTEN Rückenecke.

 

Fertigungsdauer circa 3-4 Wochen.

Bei den von mir verkauften Artikeln handelt es sich um Sonderanfertigungen und sind somit nach § 312 d Abs.4 Nr. 1 BGB vom Widerspruchs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.